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14.08.2011


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Partnervermittlungs-Agenturen Das miese Geschäft mit der Liebe

Endlich wieder Schmetterlinge im Bauch spüren, endlich nicht mehr einsam sein. Partnervermittlungs-Agenturen boomen, denn sie versprechen das große Glück. Doch bei manchen Partnerbörsen im Internet lauern Abofallen. Andere existieren nur auf dem Papier und zocken Singles ab.

Von Christiane Hawranek
Stand: 09.06.2011

Partnervermittlung | colourbox.com

"Viele Partnervermittlungs-Agenturen arbeiten mit Tricks, die nicht einmal für Juristen leicht zu durchschauen sind", sagt Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern. Oft sei nicht erkennbar, welche Leistungen das Institut überhaupt verspricht, im Vertrag stehen nur schwammige, nichtssagende Formulierungen. Das Problem: die Partnervermittlung an sich sei kaum einklagbar. Deshalb klassifizieren die Agenturen den Vertrag mit dem Single als Werkvertrag, das bedeutet: "Sie verlangen das Honorar für Gutachten und Analysen zur Partnersuche, aber nicht für die erfolgreiche Vermittlung", sagt Halm. Wer dem Glück mit Hilfe solcher Agenturen auf die Sprünge helfen will, sollte genau hinschauen.

Beispiel 1: Die Abo-Falle

Partnervermittlung | Bild: colourbox.com

Bildunterschrift: Irgendwo muss er doch sein...etwa 40 Prozent aller Singles suchen im Internet nach Mr oder Mrs Right.

Ein halbes Jahr will sich Maria (64) Zeit nehmen, um ihren Traummann auf einer Online-Partnerbörse für Akademiker zu finden. Also schließt sie ein "Halb-Jahres-Paket" bei dem Portal ab - denkt sie zumindest. In Wirklichkeit verlängert sich der Vertrag aber automatisch nach einem halben Jahr um ein weiteres Jahr - und zwar ohne Vorwarnung. Diese Information steht versteckt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Verbraucherfreundlich ist das nicht, aber auch nicht illegal. Deshalb sollte man den Vertrag vor Abschluss genau zu studieren, sonst lauern Abo-Fallen.

Beispiel 2: Lockvögel in Zeitungs-Annoncen

In der Zeitung haben sehr gut aussehende Singles Kontaktanzeigen geschaltet - doch die nett lächelnden Menschen auf den sogenannten "Originalfotos" sind nur Models. Robert (40) weiß davon nichts und meldet sich auf eine solche Anzeige bei einem Partnervermittlungs-Institut. Dort bekommt er allerdings nicht die Gelegenheit, eine der vermeintlichen Single-Frauen kennenzulernen. Stattdessen wird ihm ein "Vertreter" ins Haus geschickt, der seine Chancen auf dem Liebes-Markt abklären soll. Weil er aber den Vertreter zu sich in die Wohnung bestellt hat, kann er den Vertrag nicht widerrufen. 

Wenn Robert ausdrücklich nur Informationen gewünscht hätte und schließlich aufgrund der Überrumpelung einen Vertrag abgeschlossen hat, wäre ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen - wie bei anderen Haustürgeschäften auch - möglich. Ist der Vertreter der Partnervermittlungs-Agentur erst einmal in der Wohnung, bietet er oftmals "zur Verbesserung der Vermittlungschancen" zusätzliche Leistungen an: beispielsweise das Aufnehmen eines Präsentations-Videos, für das ein zweiter Vertrag unterschrieben werden muss. Dafür werden laut der Verbraucherzentrale Bayern bis zu 2.000 Euro verlangt, für das Ausfüllen eines "Persönlichkeitsprofils", das dann mit einer Datenbank abgeglichen wird, bis zu 7.000 Euro. 

Beispiel 3: Die Briefkasten-Firma

Die Stiftung Warentest hat geflirtet

14 Online-Partnerbörsen waren im Test - nur Parship hat ein "Gut" bekommen. Alle anderen waren nur durchschnittlich. Der Grund: Viele Anbieter räumen sich ein zu weitgehendes Recht an der Nutzung der Kundendaten ein.

Auch Werner will nicht mehr allein sein. Auf eine Zeitungs-Annonce meldet er sich bei einem Partnervermittlungs-Unternehmen und lässt sich einen Fragebogen zuschicken. Daraufhin wird ihm versichert: Die Chancen stünden hervorragend, "es herrscht Frauen-Überschuss und für ältere Herren gibt es einen Sonderpreis, weil diese Personengruppe rar ist." 180 Euro überweist Werner für einen 2-Jahres-Vertrag. Der erste Partnerinnen-Vorschlag ist eine herbe Enttäuschung: Die Dame lebt mehrere 100 Kilometer weit von ihm weg, außerdem ist sie 20 Jahre jünger und sucht einen Gleichaltrigen.

Werner beschwert sich, doch die Agentur antwortet nicht. Bei Anrufen wird sofort aufgelegt. Im Vertrag heißt es, die Agentur verpflichte sich, "möglichst viele Partnervorschläge zu machen" - eine schwammige Formulierung, sagt Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern: "Das ist äußerst dubios. Es scheint so, als ob das Unternehmen nur die 180 Euro abkassieren will, aber dass nach dem einen wertlosen Partnervorschlag keine weiteren Dienstleistungen zu erwarten sind."

Tipps

Worauf sollte ich bei der Partnervermittlungs-Agentur achten?

  • Prüfen Sie den Vertragsinhalt vor einem Vertragsabschluss sehr genau.
  • Verlangen Sie ein Vertragsexemplar, das Sie vor der Unterschrift zu Hause in Ruhe prüfen können.
  • Überweisen Sie die Vermittlungsgebühr auf keinen Fall. Sicherer ist ein Lastschriftverfahren. Hier kann das Geld zurückgebucht werden.
  • Billiger und oftmals erfolgversprechender: Keinen Vertrag bei einem Partnervermittlungsinstitut unterschreiben, sondern selbst die Initiative ergreifen - zum Beispiel mit einer Kontaktanzeige
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